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1310. o. T. Breslau.

doch nach März 4.

Die Konsuln (wie vorgenannt, Reg. 3116) Urkunden, dass vor ihnen ihre Mitbürger Jenscho von Görlitz und Helwig von Mollesdorf anerkannt haben, wie dem Vincenzstifte bei Breslau eine halbe M. jährlichen Zinses von dem zu den 7 1/2 Hufen des erwähnten Jenscho oder zu den zwischen Grebischina (Gräbschen) und den Gräben der Stadt liegenden Gütern gehörigen Garten, welcher im Uebrigen von allen Leistungen frei sein soll, zustehn. Nachmals hat Helwig von Mollesdorf jenen Garten zum Heile seiner Seele der Pfarrkirche von St. Elisabeth geschenkt, doch unter Vorbehalt jenes an das Vincenzstift zu entrichtenden Zinses von 1/2 M.

Z.: die oben genannten Konsuln, Herr Hermann Pfarrer v. St. Elisabeth, Herr Fritzcho, die Brüder des Matthiasstiftes und Gebbehard Cerdo, der in jenem Jahre Vikar der Elisabethkirche war.


An dem Or. im Bresl. Staatsarch. Vincenzstift 142 hängt an violetten Seidenfäden das grosse bei Saurma Schles. Städtewappenbuch Taf. I. No. 7 abgebildete Siegel der Stadt mit Daumeneindrücken auf der Rückseite. Hinten auf der Urk. steht neben der Inhaltsangabe von etwas späterer Hand noch: spectat ad infirmariam. Die Namen der Konsuln zeigen, dass die Urk. erst nach der Rathserneuerung am 4. März ausgestellt sein kann.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 16, 1892; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1301 - 1315. Herausgegeben von C. Grünhagen und C. Wutke.